Ab dem 01.01.2025 müssen Unternehmer ihre elektronischen Registrierkassen beim Finanzamt melden. Dafür hat das Bundesfinanzministerium ein elektronisches Meldeverfahren über „Mein ELSTER“ eingeführt und die bisher ausgesetzte Meldepflicht aktiviert.
Diese Angaben müssen übermittelt werden:
Fristen im Überblick:
Achtung: Auch wenn Verstöße zunächst nicht direkt mit Bußgeldern geahndet werden, können sie zu einer höheren Risikoklassifizierung bei Betriebsprüfungen führen. Die Meldung kann auch durch Bevollmächtigte wie Steuerberater oder Kassenhändler erfolgen.
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