Mandanten-Monatsinformationen Februar 2025
Guten Tag,
bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren Sie sich mit den beigefügten Monatsinformationen über die aktuellen Themen aus den Gebieten Steuern, Recht und Wirtschaft.
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Wir sind unglaublich stolz auf unsere Teammitglieder Lea Franz und Stephanie Arnold, die Anfang des Jahres 2024 erfolgreich Ihre Weiterbildungen zur Steuerfachwirtin bzw. zur Fachassistentin Lohn und Gehalt abgeschlossen haben.
Mit viel Engagement und Fleiß haben ihre Weiterbildung neben ihrer täglichen Arbeit gemeistert. Die erlangten Titel sind der wohlverdiente Lohn.
Die DATEV e.G. vergibt jährlich seit dem Jahr 2019 an Kanzleien, die einen bestimmten Digitalisierungsgrad in den Bereichen Rechnungswesen, Steuern und Lohn erreicht haben, das Label “Digitale Kanzlei”.
Wir sind von Anfang an mit dabei und können mit Stolz sagen: Wir haben das Label seit nunmehr sieben Jahren in folge erhalten.
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Die DATEV e.G. vergibt seit dem Jahr 2019 an Kanzleien, die einen bestimmten Digitalisierungsgrad in den Bereichen Rechnungswesen, Steuern und Lohn erreicht haben, das Label Digitale Kanzlei.
Wir sind von Anfang an mit dabei und können mit Stolz sagen: Wir haben das Label seit sechs Jahren erhalten. Fünf Jahre als Partner/Team der AMZ PartGmbB und nun erstmals als Steuerkanzlei Münch.
Guten Tag,
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Wenn ein Jahr nicht leer verlaufen soll, muss man beizeiten anfangen.
(Johann Wolfgang von Goethe, 1749-1832)
Wir sind dankbar und stolz darauf, dass alle unsere Mandantinnen und Mandanten mit uns den Schritt zur „Steuerkanzlei Münch“ gegangen sind. Auf diesem Wege bedanken wir uns herzlich für Ihr Vertrauen, das Sie unserem Team in den letzten Jahren geschenkt haben und dass Sie uns weiterhin Ihr Vertrauen entgegenbringen möchten.
Wir wünschen Ihnen ein wunderbares neues Jahr 2024 mit vielen Möglichkeiten und Chancen, Erfolg und Gesundheit.
Guten Tag,
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Erhöhung Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich zum 01.01.2024 auf 12,41 EUR pro Stunde.
Änderung Minijob-Grenze
Aufgrund der Mindestlohnerhöhung erhöht sich zum 01.01.2024 auch die Minijobgrenze von 520 EUR auf 538 EUR. Die Obergrenze für den Übergangsbereich bleibt unverändert bei 2.000 EUR.
Verzögerung des Wachstumschancengesetzes
Es war geplant, dass das Wachstumschancengesetz am 15.12.2023 durch den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wird. Dies ist nicht eingetreten, da das Vermittlungsverfahren in diesem Jahr nicht mehr durchgeführt wird.
Mit dem Wachstumschancengesetz sollten z.B.
beschlossen werden.
Sobald es neue Erkenntnisse gibt oder das Wachstumschancengesetz beschlossen ist, werden wir Sie an hier darüber informieren.
Sie haben Fragen?
Sprechen Sie uns an!
Wir sind für Sie da, um alle Ihre Anliegen zu besprechen und Ihnen klare, verständliche Antworten zu bieten. Zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen – Ihr Anliegen ist bei uns in kompetenten Händen.