Mandanten-Monatsinformationen September 2024
Guten Tag,
bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren Sie sich mit den beigefügten Monatsinformationen über die aktuellen Themen aus den Gebieten Steuern, Recht und Wirtschaft.
In der Steuerkanzlei Münch verbinden wir traditionelle Werte mit modernsten Ansätzen, um maßgeschneiderte und skalierbare Lösungen für Ihre steuerlichen Belange zu bieten. Unsere Expertise erstreckt sich über alle Aspekte des Steuerrechts, wobei wir stets darauf bedacht sind, innovative und effiziente Wege zu gehen, um Ihren Bedürfnissen gerecht zu werden.
Wir verbinden langjährige Erfahrung im Steuerwesen mit fortschrittlichen digitalen Ansätzen. Unser Ziel ist es, traditionelle Steuerberatung durch innovative Technologien für die Anforderungen der modernen Welt zu transformieren.
Unsere Expertise erstreckt sich über das gesamte Spektrum geschäftlicher Anforderungen – von der Initialzündung für Start-ups bis hin zur stabilen Unterstützung etablierter Unternehmen. Mit maßgeschneiderten Strategien und fundiertem Wissen stehen wir Ihnen in allen Phasen Ihres Unternehmens bei.
Der Weg in die digitale Zukunft ist klar und unkompliziert mit unserer Kanzlei. Wir nutzen modernste cloudbasierte Technologien, um effiziente und zugängliche digitale Dienstleistungen anzubieten, die Ihrem Unternehmen einen entscheidenden Vorteil verschaffen.
Besonders erfahren zeigt sich unser Team von der Steuerkanzlei Münch in der Betreuung von Mandanten aus dem Gesundheitswesen, sowie bei Architekten und Ingenieuren. Mit unserer spezialisierten Expertise, angeführt von Alexander Münch als Fachberater für das Gesundheitswesen, bieten wir Ihnen maßgeschneiderte steuerliche Lösungen, die genau auf die Anforderungen und Besonderheiten Ihrer Branche abgestimmt sind.
Unsere Zusammenarbeit mit der Steuerkanzlei Münch, besonders mit Alexander Münch, ist durchweg positiv. Alexander beeindruckt mit seiner fachlichen Kompetenz und seinem Engagement für unsere steuerlichen Angelegenheiten. Er hat ein Talent dafür, komplexe Themen einfach zu erklären und bietet stets maßgeschneiderte Lösungen an. Die Kanzlei zeichnet sich durch effiziente Prozesse und kundenorientierten Service aus. Ich schätze diese kontinuierliche und professionelle Partnerschaft sehr und empfehle die Steuerkanzlei Münch jedem, der nach zuverlässiger und kompetenter steuerlicher Beratung sucht.
Seit 2006 werden wir in allen Steuer- und Finanzfragen von Alexander Münch betreut. Dabei ist Alexander ein absolut engagierter und verlässlicher Partner auf Augenhöhe. Egal welche Fragen zu beantworten oder Probleme zu lösen sind, er nimmt sich immer die Zeit, die optimale Lösung zu finden. Unser wirtschaflicher Erfolg basiert maßgeblich auch auf seiner Beratung. Der persönliche und wertschätzende Umgang, aller Mitarbeiter des Steuerbüros, kann von unserer Seite nicht hoch genug gelobt werden.
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Die DATEV e.G. vergibt seit dem Jahr 2019 an Kanzleien, die einen bestimmten Digitalisierungsgrad in den Bereichen Rechnungswesen, Steuern und Lohn erreicht haben, das Label Digitale Kanzlei.
Wir sind von Anfang an mit dabei und können mit Stolz sagen: Wir haben das Label seit sechs Jahren erhalten. Fünf Jahre als Partner/Team der AMZ PartGmbB und nun erstmals als Steuerkanzlei Münch.
Guten Tag,
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Wenn ein Jahr nicht leer verlaufen soll, muss man beizeiten anfangen.
(Johann Wolfgang von Goethe, 1749-1832)
Wir sind dankbar und stolz darauf, dass alle unsere Mandantinnen und Mandanten mit uns den Schritt zur „Steuerkanzlei Münch“ gegangen sind. Auf diesem Wege bedanken wir uns herzlich für Ihr Vertrauen, das Sie unserem Team in den letzten Jahren geschenkt haben und dass Sie uns weiterhin Ihr Vertrauen entgegenbringen möchten.
Wir wünschen Ihnen ein wunderbares neues Jahr 2024 mit vielen Möglichkeiten und Chancen, Erfolg und Gesundheit.
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Erhöhung Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich zum 01.01.2024 auf 12,41 EUR pro Stunde.
Änderung Minijob-Grenze
Aufgrund der Mindestlohnerhöhung erhöht sich zum 01.01.2024 auch die Minijobgrenze von 520 EUR auf 538 EUR. Die Obergrenze für den Übergangsbereich bleibt unverändert bei 2.000 EUR.
Verzögerung des Wachstumschancengesetzes
Es war geplant, dass das Wachstumschancengesetz am 15.12.2023 durch den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wird. Dies ist nicht eingetreten, da das Vermittlungsverfahren in diesem Jahr nicht mehr durchgeführt wird.
Mit dem Wachstumschancengesetz sollten z.B.
beschlossen werden.
Sobald es neue Erkenntnisse gibt oder das Wachstumschancengesetz beschlossen ist, werden wir Sie an hier darüber informieren.